„Wilder Streik“ ist kein außergewöhnlicher Umstand

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Massenkrankmeldung bei TUIFLY im Herbst 2016 als sog. „wilder Streik“ kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der Fluggastverordnung war. Reisende, die aufgrund der Massenkrankmeldung von Verspätungen...