Kosten

Die anwaltliche Tätigkeit ist zumeist günstiger, als allgemein angenommen wird.

Ihr Rechtsanwalt informiert Sie vor Mandatserteilung über die Kosten und Gebühren der Beauftragung. Dabei steht neben der erfolgreichen Herbeiführung des gewünschten Zieles auch immer die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund.

Kosten

Die Kosten der ersten anwaltlichen Beratung sind abhängig von dem Umfang Ihrer Rechtsangelegenheit.

Die maximalen Kosten der ersten anwaltlichen Beratung betragen 226,10 € brutto.

Außergerichtliche Vertretung

Die seit dem 01. Juli 2006 geltende Fassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sieht für den Fall der außergerichtlichen Beratungstätigkeit vor, dass der Anwalt auf eine Vergütungsvereinbarung hinwirken soll.

Es bestehen inhaltlich verschiedene Möglichkeiten einer Vergütungsvereinbarung, welche im Einzelnen kurz dargestellt werden sollen:

Stundenhonorar
Bei einem Stundenhonorar wird ein Honorar in Abhängigkeit von dem zeitlichen Aufwand vereinbart. Dies liegt je nach Schwierigkeit der Rechtssache zwischen 120,00 EUR und 190,00 EUR.

Pauschalhonorar
Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars empfiehlt sich bei einem klar definierten Auftrag. Im Vorfeld wird ein Festpreis für eine bestimmte Tätigkeit vereinbart.

Erfolgshonorar
Seit dem 1. Juli 2008 kann der Mandant mit seinem Rechtsanwalt für bestimmte Rechtsfälle eine Vereinbarung zum Anwaltshonorar insoweit treffen, dass eine Zahlung an den Rechtsanwalt nur erfolgt, wenn der Rechtsstreit vor Gericht gewonnen wurde. Nach § 4a Rechtsanwaltsvergütungsgesetz kann ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde.

Vereinbarung nach Streitwert/RVG
In Anlehnung an die bisher geltende Gesetzeslage kann auch ein Streitwert nach dem RVG vereinbart werden, nach dem die Tätigkeit abgerechnet werden soll.

Hier können Sie online die Kosten Ihres Rechtsstreits nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnen.

Gerichtliches Verfahren

Im gerichtlichen Verfahren orientieren sich die Kosten ausschließlich an der Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes, kurz RVG.

Ein Abweichen hiervon ist uns gesetzlich nicht möglich.

Beratungshilfe

Das Beratungshilfegesetz sichert Rechtsuchenden mit niedrigem Einkommen gegen eine sehr geringe Eigenleistung von 10 Euro Rechtsberatung und Vertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im Rahmen eines Güteverfahrens.

Einen Anspruch auf Beratungshilfe hat, wer aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, sich selbst Rechtsrat zu finanzieren. Beratungshilfe bedeutet, dass Sie von Ihrem Rechtsanwalt vor Ort umfassend beraten und (außergerichtlich) vertreten werden.

Beratungshilfe wird in vielen rechtlichen Bereichen gewährt, wie beispielsweise im Zivilrecht (Miete, Kauf, Verkehrsunfall) sowie im Arbeitsrecht und Sozialrecht.

Einen Beratungshilfeschein müssen Sie unter Offenlegung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beim zuständigen Amtsgericht (Wohnsitz) beantragen.

Prozesskostenhilfe

Wird ein gerichtliches Verfahren notwendig, so kann bei geringem Einkommen und Vermögen Prozesskostenhilfe (kurz PKH) in Anspruch genommen werden. Dann werden die Kosten der Prozessführung ganz oder teilweise vom Staat getragen. Die prozessführende Partei hat allerdings ihr Vermögen einzusetzen, soweit dies zumutbar ist.
Damit niemals mutwillig auf Kosten der Allgemeinheit Prozesse angestrebt werden, wird die Prozesskostenhilfe nur gewährt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung muss hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten. Zudem darf der Antragsteller selbst persönlich sowie wirtschaftlich nicht in der Lage sein, den Prozess zu führen.

Kontakt

Bartholomäus Günthner & Partner
Rechtsanwälte Biberach
Bahnhofstraße 29
88400 Biberach
T. (0 73 51) 50 96-0
F. (0 73 51) 50 96-22

E-Mail: ed.hcarebib-ielznak@ofni

 

Bartholomäus, Günthner & Partner, Rechtsanwälte – Kanzlei Biberach, Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Maklerrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht  – Kontakt

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