05.08.2020
Das OLG Karlsruhe hat in seinem Beschluss vom 27.03.2020 (1 Rb 36 SS 832/19) ein Urteil des Amtsgericht Karlsruhe wegen vorschriftswidrigem Benutzen eines elektronischen Gerätes nach § 23 Abs. 1 a StVO bestätigt und den Fahrer zu einer Geldbuße von 200,00 € und einem...