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Fragen der Testierfähigkeit begründen die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht

12.09.2019

Grundsätzlich besteht die ärztliche Schweigepflicht auch über den Tod hinaus. Diese Schweigepflicht kann auch nicht von den Erben aufgehoben werden. Entscheidend ist der mutmaßliche Wille des Erblassers. Das Oberlandesgericht Köln hat nun entschieden, dass  es dem...
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