Ein zu enger Tiefgaragenstellplatz stellt einen Mangel dar

Das OLG Braunschweig hat mit Urteil vom 20.06.2019 (Az 8 U 62/18) entschieden, dass ein zu enger Tiefgaragenstellplatz ein Mangel sein kann, auch wenn der Stellplatz entsprechend der (in diesem Fall) Niedersächsischen Garagen- und Stellplatzverordnung errichtet worden...