15.06.2018
Das BVerfG (Bundesverfassungsgericht) hält an dem gesetzlichen Verbot der Kettenbefristungen fest. Laut dem TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) darf ein Arbeitsvertrag ohne Sachgrund bis zur Dauer von max. 2 Jahren abgeschlossen werden oder innerhalb dieser 2...