04.02.2022
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält in seinem Beschluss vom 04.02.2022 (Az 3 B 4/22) die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs Monaten auf drei Monate für verfassungswidrig. Der Landkreis Osnabrück wurde verpflichtet, dem Antragssteller einen sechs Monate...