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Die Entscheidung für Impfung der Kinder betrifft keine Angelegenheit des täglichen Lebens im Sinne von § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB

18.10.2016

Die getrennt lebenden Eltern stritten darüber, ob die minderjährige Tochter geimpft werden sollte oder nicht. Das Kind lebt bei der Mutter, welche der Meinung war, dass das Kind nur zu impfen sei, wenn eine akute Ansteckungsgefahr vorliege und die Entscheidung darüber...
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