Arbeitgeber müssen auf nicht genommenen Urlaub hinweisen

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass nicht beantragter Urlaub nicht ohne weiteres verfällt, sondern nur, wenn der Arbeitgeber (m/w/d 🙂 ) zuvor den Arbeitnehmer (m/w/d 🙂 ) aufgefordert hat, den noch offenen Urlaub zu nehmen und darauf hinzuweisen, dass der...