Dass das Fahren eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss keine gute Idee ist, ist spätestens seit dem Oktoberfest 2019 bekannt:

https://www.kanzlei-biberach.de/welche-promillegrenze-gilt-fuer-e-scooter/

Auch keine gute Idee ist es allerdings, betrunken auf einem E-Scooter mitzufahren. Zumindest dann nicht, wenn man sich auch an dem Lenker festhält, auch wenn man keine Lenkbewegungen macht. So hat das Landgericht Oldenburg ein entsprechendes Urteil des Amtsgericht Oldenburg bestätigt (Beschluss v. 07.11.2022, Az 4 Qs 368/22), nachdem die mitfahrende Person mit 1,2 Promille Alkohol im Blut den Führerschein abgeben musste. Der Mitfahrer hatte eingeräumt, sich am Lenker festgehalten zu haben. Dies stellte nach Auffassung der Gerichte aber das „Führen eines Kraftfahrzeugs“ dar und führte zum Führerscheinverlust des „Mitfahrers“.