Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss vom 19.02.2020  ( Az : XII ZB 358/19) eine Entscheidung des OLG Frankfurt aus Juli 2019 bestätigt, dass auch dann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht, wenn es sich um eine arrangierte Ehe handelt und das „Ehepaar“ nie zusammengelebt hat. Eine nur formale Ehe gebe es nicht; Ehe ist Ehe. Die damalige – nun bestätigte – Entscheidung des OLG Frankfurt finden Sie hier:

https://www.kanzlei-biberach.de/trennungsunterhalt-auch-bei-arrangierter-ehe/