Ehe ist Ehe, es gibt keine Ehe light. Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss v. 12.07.2019 / Az 4 UF 123/19) entschieden, dass auch bei einer arrangierten Ehe ohne tatsächliches Zusammenleben ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht. Die Ehe war von den Eltern aus indisch kulturellen Gründen arrangiert worden. Das „Paar“ lebte nicht zusammen, wobei diese sich teilweise an den Wochenenden sahen, allerdings ohne sexuellen Kontakt. Nach einem Jahr trennte sich das „Paar“ und reichte die Scheidung ein. Das Amtsgericht hatte den Trennungsunterhalt noch verneint; das OLG bejahte dies nun mit der Begründung, dass es keine modifizierte Ehe gibt. Nach Auffassung der Richter des OLG Frankfurt ist Ehe Ehe, unabhängig des Zusammenlebens und auch unabhängig von wirtschaftlichen Verflechtungen. Das OLG hat allerdings die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen, nachdem andere Oberlandesgerichte dies auch bereits anders entschieden hatte.