Das Amtsgericht Kassel hat einen mit dem Messgerät TraffiStar S350 von Jenoptik geblitzten Autofahrer freigesprochen. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass  ein wesentlicher Messwert bei den Einblendungen auf dem Foto fehlt.  Es handelt sich hierbei um den Zeitstempel, der die bei der Messung verstrichene Zeit anzeigt. Ohne diesen Zeitstempel lasse sich aber nicht mehr nachprüfen, ob die Messung plausibel zustande gekommen sei. Die Staatsanwaltsschaft wie das Gericht waren sich nach einem eingeholten Sachvertändigengutachten einig:  Das Messverfahren war nicht verwertbar.Die innerhalb der Zeitmessung eines Fahrzeugs zurückgelegte Wegstrecke, die sogenannte Weg-Zeit-Berechnung, ist nach Ansicht von Gutachter, Gericht und Staatsanwaltschaft auf Grund des fehlenden Zeitstempels nicht nachvollziehbar, Amtsgericht Kassel,  Urteil vom 23.08.2016 (386 OWi – 9643 Js 8224/16).

Auch das Amtsgericht Biberach hat am 20.01.2017 eine Verfahren gegen einen von der Kanzlei Bartholomäus Günthner & Partner vertretenen geblitzten Autofahrer eingestellt. Auch hier war die Argumentation die nicht nachprüfbaren Messdaten des Messgerätes TraffiStar 350, welches in diesem Fall von der Stadt Laupheim verwendet worden ist.