Die „Schwäbische Zeitung“ berichtete am 12.05.2018 über die Art und Weise wie VW mittels falscher Informationen an die Presse ihre Kunden von Klagen aufgrund des Abgasskandals abhält. Mehrer Verbraucheranwälte, darunter auch Rechtsanwalt Florian Günthner von der Kanzlei Bartholomäus Günthner & Partner, Biberach nehmen hierzu Stellung: der Tenor ist der Gleiche: VW versucht ein falsches Bild zu zeichne, insbesondere mit der Aussage, die Gerichte würden der Rechtsauffassung von VW folgen. Das ist nicht der Fall. VW bennent gegenüber der Presse 8 OLG Urteile, welche angeblich zugunsten von VW geurteilt haben. Dies sind bewusste Falschmeldungen. Die überwiegende Anzahl der genannten OLG Urteile waren von Händlern geführt und nicht von VW selbst. Hier ist der rechtliche Ausgangspunkt ein ganz anderer und eine viel größere Hürde für die Kunden zu nehmen: es fehlt hier regelmäßig an der Zurechnung der Täuschung von VW zu den Händlern. Ein Urteil des OLG Stuttgart ist allerdings tatsächlich zugunsten von VW; dies hat aber einen Haken: es handelt sich im Dieselskandal um einen Porsche mit Benzinmotor.  Beweisführung abgeschlossen: VW manipuliert weiter und zwar die Presse wie die Kunden.

Den Artikel in der „Schwäbischen Zeitung“ finden Sie hier:

https://www.schwaebische.de/ueberregional/wirtschaft_artikel,-wie-vw-die-klagen-seiner-kunden-abwendet-_arid,10867972.html

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