Das Landgericht Ravensburg hat bereits in mehreren Verfahren die Volkswagen AG im Rahmen von Schadensersatzprozessen  rund um den Diesel- Abgasskandal zur Rücknahme des Fahrzeug der Kunden gegen Rückzahlung des Kaufpreises einer Nutzungsentschädigung verurteilt.

Rechtlich nicht relevant ist es hierbei, ob das Softwareupdate bereits durchgeführt worden ist oder nicht. Auch nach dem Softwareupdate bestehen die Schadensersatzansprüche gegen VW fort.

Für die Kunden ist es hierbei auch unrelevant, ob das Fahrzeug direkt bei VW gekauft worden ist, bei einem Händler oder von privat. VW hat die manipulierten  Motoren in den Verkehr gebracht und haftet daher nach Auffassung des Landgerichts Ravensburg aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung auf Schadensersatz.

Die Vorteile  für die Kunden liegen auf der Hand. Am Beispiel eines von uns vor dem Landgericht Ravensburg vertretenen Mandanten möchten wir dies verdeutlichen:

Kaufpreis (im Jahr 2012) =                   36.0000,00 €

gefahrene KM =                                          60.000,00

Nutzungsentschädigung                               7.200,00 €

Zahlung VW                                                  28.800,00 €

Gebrauchtwagenmarkt:                              19.000,00 €

wirtschaftlicher Vorteil Mandant: 9.800,00 €

Sind Sie auch vom Abgasskandal betroffen und dachten bis jetzt Sie haben ohnehin keine Chance gegen VW oder es lohnt sich nicht? Sprechen Sie uns an; wir beraten Sie  kostenlos und für Sie völlig unverbindlich.