Nachdem das Landgericht München im Mai 2016 als erstes Gericht entschieden hat, dass VW- Kunden ihre Kaufverträge betreffend eines von dem VW-Abgasskandal erfassten Fahrzeugs gegenüber dem VW- Händler aufgrund arglistiger Täuschung unter bestimmten Umständen anfechten können, haben Betroffene zu beachten, dass die einjährige Anfechtungsfrist nun in Kürze abläuft. Nachdem der Abgasskandal am 17.09.2015 öffentlich wurde, ist davon auszugehen, dass sich die VW ab dem 17.09.2016 auf den Ablauf der Anfechtungsfrist berufen wird. Schnelles Handeln ist daher nun gefragt. Gerne können Sie uns hierzu unverbindlich kontaktieren.