Die Volkswagen AG wollte einem kleinen Modellbauunternehmen gerichtlich untersagen lassen, Miniatur- Modelle des VW- Bullis zu vertreiben. Zu Unrecht, wie sich nun in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf (Az 12 O 172/16) herausstellte. Das Gericht war bereits der Auffassung, dass dieses örtlich überhaupt nicht zuständig sei, im Übrigen sei die Klage aber auch zu unbestimmt und hätte mangels Wettbewerbsverletzung keine Aussicht auf Erfolg. Die Volkswagen AG nahm  die Klage zur Vermeidung eines klageabweisenden Urteils  daraufhin  zurück.

Der Nachbau eines Original Volkswagen als Miniatur – Fahrzeug bleibt damit erlaubt. Insbesondere könne der Verbraucher sehr gut zwischen einem Originalauto und einem Modellauto unterscheiden, so dass auch keine Täuschung über die Herkunft des Modells vorliegen würde.