Das Landgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 09.08.2018 erneut die Volkswagen aufgrund der nach Auffassung der Richter begangenen vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zu Schadensersatz verurteilt. Das Gericht führt hier insbesondere aus, was auch nach diesseitiger Auffassung völlig richtig ist, dass es auf die Frage, welche Faktoren und Informationen im einzelnen für die Kaufentscheidung  relevant waren, rechtlich unerheblich sind. Es kommt nur auf die Frage an, ob die Kunden das Auto in Kenntnis der illegalen Abschalteinrichtung zu demselben Preis gekauft hätten oder nicht. Für diese Frage bedarf es aber keiner Parteianhörung. Diese Frage ist vielmehr offensichtlich zu verneinen.

Urteil des LG Heilbronn v. 09.08.2018, Az Sp 2 0 278/17