Das „Berliner- Raser-Urteil“ wackelt erneut vor dem Bundesgerichtshof. Das Landgericht Berlin hatte zwei junge Männer im März 2018 wegen Mordes verurteilt, nachdem diese sich in der Berliner Innenstadt ein Autorennen mit einem tödlichen Ausgang für eine unbeteiligte Person geliefert hatten.
Das Landgericht Berlin hatte die beiden Angeklagten wegen Mordes verurteilt, der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil in der Revision aber aufgrund von Zweifeln in der Feststellung des (bedingten) Vorsatzes wieder auf.
Im März 2019 verurteilte das Landgericht Berlin die beiden Männer erneut wegen Mordes. Auch hiergegen wurde Revision eingelegt, über welche im April 2020 vor dem BGH verhandelt wurde. In der mündlichen Verhandlung war der BGH hier erneut skeptisch. ob der Vorsatz der Angeklagten rechtsfehlerfrei festgestellt worden ist. In der Tendenz könnte es daher zur einer dritten Verhandlung vor dem Landgericht Berlin kommen. Wir berichten, sobald der Bundesgerichtshof sein Urteil gesprochen hat.