Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 21.05.2019 (Az 2 UF 273/17) entschieden, dass  eine unverheiratete Mutter  nicht den Anspruch auf Unterhalt vom Vater des gemeinsamen Kindes verliert, auch wenn sie eine neue feste Partnerschaft eingeht.  Das Ehepaar hatte sich bereis vor der Geburt des gemeinsamen Kindes getrennt. Der Vater verweigerte die Unterhaltszahlungen für die damalige Ehefrau u.a. damit, dass diese in einer neuen Beziehung lebe. Dieser Argumentation folge des Oberlandesgericht nicht. Das Gericht war vielmehr der Auffassung, dass die gebotene Gleichbehandlung der nichtehelichen und ehelichen Mütter beim Unterhalt  „wegen des strukturell schwächeren Unterhaltsanspruchs der nichtehelichen Mutter“ nicht weiter ausgedehnt werden dürfe. Der Unterhaltsanspruch  bleibe demnach bestehen, auch wenn eine neue (nichteheliche) Beziehung eingegangen werden. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.