Uns erreichten heute viele Anfragen, ob die „Einigung der GroKo“ auf Umtauschprämien für Dieselfahrer sowie Hardwarenachrüstungen Auswirkungen auf unsere laufenden oder anstehenden Gerichtsprozesse gegen die Volkswagen AG im Rahmen des „Dieselskandals“ haben. Deshalb an dieser Stelle ein kurzes aber klares
NEIN!
Zunächst ist die Frage zu klären, welche Einigung?
Die Bundesregierung hat der Autoindustrie einen Wunschzettel geschrieben; nicht mehr und nicht weniger. Dieser Wunschzettel ist sogar nur auf bestimmte Städte beschränkt, die eine besonders hohe Luftverschmutzung vorweisen.
Die Autoindustrie wehrt sich gegen die Hardewarenachrüstung, da diese schlichtweg Geld kostet ohne ein weiteres Auto verkauft zu haben und präferiert die “ Umtauschprämien“. Prämien für den „Eintausch“ des alten Diesel gegen einen neueren. Auf den ersten Blick hören die Kunden dann schöne Zahlen wie 5.000 € Prämie, 6.000 € Prämie oder sogar wie bei Renault 10.000 € Prämie. Was aber schlichtweg passieren wird ist, dass diese „Prämien“ mit den ansonsten üblichen Rabatten verrechnet werden bzw. diese nicht mehr gewährt werden und/oder die Inazhlungsnahmepreise nochmals in den Keller gehen und der Kunde genauso weit ist wie je zuvor. Die Bundesregierung hat nur eines geschafft: der Absatz der Autoindustrie wird nochmals angekurbelt; insbesondere der Gewinn der Volkswagen AG für jeden nun zusätzlich verkauften VW, Seat, Skoda oder Audi nochmals gesteigert wird. Aber dies war zu Erwarten, nachdem die Autoindustrie wie immer mitverhandeln durfte.
Der bekannte Automobilexperte Herr Ferdinand Dudenhöfer äußerte hierzu u.a. wie folgt:
„Die Umtauschprämien, das ist das Alltagsgeschäft der Autobauer. Die gibt es seit hundert Jahren. Das noch einmal als neue, große Lösung zu verkaufen, das heißt schon, dass man die Wähler an der Nase herumführt.“
sowie:
„Ich glaube, das Ganze ist groß aufgeblasen, ist Politik-Marketing, und es ist wirklich wenig konkretes Umsetzbares drin.“
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Aber die Anfragen, die uns heute erreichten belegen eines: die Verbraucher sind weiter verunsichert, hoffen nun auf eine „dicke Prämie“ für den alten Diesel und zögern daher, Klage einzureichen, obwohl deren VW, Audi, Seat oder Skoda mit einer „illegalen Abschalteinrichtung“ versehen ist. Ein guter Zeitpunkt für die Volkswagen AG, den Kunden eine Prämie in Aussicht zu stellen: in weniger als 3 Monaten, mit Ablauf des Jahres 2018, sind die Ansprüche gegen die Volkswagen AG verjährt. Zumindest für alle, die gezögert haben und keine Klage eingereicht haben; geblendet von einer „Umweltprämie“.
Wir empfehlen den Betroffenen daher zu 100 %: es ist jetzt die richtige Zeit zu klagen, aber die Zeit wird knapper, so dass nun schnelles Handeln angeraten ist.
Und für alle, die den Anwälten vorwerfen, diese wollten nur Geld verdienen; jein: selbstverständlich verdienen wir damit Geld, aber wir machen es auch aus Überzeugung und für zufriedene Mandanten, die denken, sie hätten gegen die große Konzerne keine Chance. Das Gegenteil ist nämlich der Fall. Wir sind sehr erfolgreich gegen die Volkswagen AG!
Wir betreiben keine Masseverfahren, betreuen jeden Mandanten persönlich, verfügen aber dennoch über die Erfahrungen aus unzähligen Prozessen gegen die Volkswagen AG. Sprechen Sie uns unverbindlich an.
Ihr Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Florian Günthner