Eine Trunkenheitsfahrt ist nicht nur gefährlich,sondern kann auch teuer werden. Ein Verkehrsteilnehmer war im Straßenverkehr mit 1,5 Promille unterwegs und verlor jetzt seinen Führerschein. Zusätzlich muss er eine Geldstrafe bezahlen. Das Besondere an dem Fall:
Der Verkehrsteilnehmer war auf einem Segway (einachsiger Elektroroller) unterwegs. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat nun die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt und festgestellt, dass ein Segway ein „durch Maschinenkraft bewegtes und nicht an Gleise gebundenes Landfahrzeug“ ist – und somit ein Kraftfahrzeug. Dies war die entscheidende rechtliche Frage, da bei einem Kraftfahrzeug die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1, Promille liegt. Der Segway- Fahrer hatte argumentiert, es müssen für ihn die gleichen Alkoholgrenzen wie für Rad-und E-Bike-Fahrer gelten, nämlich 1,6, Promille. Dem folgte das Gericht allerdings nicht.