Selbstverfasste Testamente bedürfen häufig der Auslegung.  Der Verfasser wusste wahrscheinlich was er regeln will, schafft aber durch unklare Formulierungen Rechtsunsicherheit,  Das OLG München hatte ein Testament auszulegen, welches keine Erben benannte, sondern nur den Nachlass an verschiedene Personen verteilte. Nachdem vorliegend der gesamte Nachlass verteilt worden ist, ging das OLG München davon aus, dass diese einzelnen Verfügungen auch eine Erbeinsetzung beinhalten.  Es sei nicht anzunehmen, dass der Erblasser überhaupt keine Erben bestimmen wollte. Zur Vermeidung von Streitigkeiten im Erbfall empfiehlt es sich – wie auch diese Entscheidung wieder zeigt – vorab eine rechtliche Beratung einzuholen und ein Testament mit juristischer Fachkompetenz zu erstellen.

Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 09.08.2016, Aktenzeichen 31 Wx 286/15