Die schwäbische Zeitung hat in ihrer Mittwochsausgabe vom 15.08.2018 über das hier bereits genannte bahnbrechende Urteil des Landgerichts Ravensburg gegen die VW Bank berichtet. Der Kläger kann ausweislich des Urteils des Landgerichts Ravensburg von 07.08.2018 sein finanziertes Fahrzeug auch nach gefahrenen 70 000 Kilometern aufgrund von Fehlern in der Widerrufsbelehrung ohne Kosten zurückgeben, nachdem das Landgericht Ravensburg der VW Bank den Wertersatz aufgrund der falschen Belehrung über den Wertersatz in der Widerrufsbelehrung versagte.

Den Artikeln, mit Stellungnahme von Herrn Rechtsanwalt Florian Günthner, Kanzlei Hiller Bartholomäus und Partner, können Sie hier nachlesen:

https://www.schwaebische.de/landkreis/landkreis-ravensburg/ravensburg_artikel,-ein-allg%C3%A4uer-bringt-vw-in-bedr%C3%A4ngnis-_arid,10917809.html