Ansprüche gegen die Volkswagen AG auf Schadensersatz stellen sich immer mehr als begründet heraus. Was viele nicht wissen:
Auch bei einem bereits verkauften Fahrzeug besteht ein Anspruch auf Schadensersatz. So hat beispielsweise das Landgericht Ravensburg bereits mit Urteil vom 22.03.2019 in einem von der Kanzlei Bartholomäus Günthner & Partner geführten Verfahren unserem Mandanten einen Schadensersatz in Höhe von 7.500,00 € zugesprochen (Az (2 O 371/18).
Unser Mandant hatte sein Fahrzeug im Jahr 2011 als Neuwagen für 34.000,00 € erworben. Im Jahr 2016, nach Bekanntwerden des „Abgasskandals“ verkaufte unser Mandant für 18.000,00 €. Im Jahr 2018 wurden wir beauftragt, Schadensersatz gegen die Volkswagen AG geltend zu machen und erwirkte das o.g. Urteil des Landgericht Ravensburg. Hintergrund der Entscheidung ist schlichtweg, dass die betroffenen Kunden einen Anspruch gegen die Volkswagen AG haben, so gestellt zu werden, als habe das schädigende Ereignis nie stattgefunden. Dies bedeutet, dass der Mandant nicht den tatsächlichen Wertverlust zu tragen hat, sondern nur die gefahrenen Kilometer zu bezahlen hat. Dass dies wesentlich weniger ist als der Wertverlust, zeigt dieses Beispiel deutlich.
Sprechen Sie uns an; auch bei einem bereits verkauften Fahrzeug.Es lohnt sich.