Das Recht auf befristete Teilzeit für Arbeitnehmer kommt 2019. Der Bundesrat hat das Gesetz gebilligt. Arbeitnehmer können dann von einem bis fünf Jahren Ihr Arbeitsverhältnis befristet in Teilzeit ausführen und haben danach wieder einen Anspruch auf die Vollzeit.

Dieser Anspruch gilt aber nur bei Betrieben über 45 Arbeitnehmer, darunter gibt es weiterhin keinen Anspruch auf befristete Teilzeit. Bei Betrieben zwischen 46 und 200 Arbeitnehmer gibt es als Entlastung für den Arbeitgeber eine Zumutbarkeitsgrenze, d.h. sie müssen nur jedem 15. Beschäftigen die Teilzeit gewähren. Weiterhin gilt, dass das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate bestehen muss und keine schwerwiegende betriebliche Gründe dagegen stehen.

Fazit: für Arbeitnehmer in Betrieben über 200 Mitarbeiter ist es eine sehr gute und sinnvolle Regelung. Von 46 bis 200 Mitarbeiter wird es für den Arbeitnehmer ein Kampf werden, das Recht durchzusetzen und darunter besteht dieses Recht auf Teilzeit schlichtweg nicht und es ändert sich hier für die Arbeitnehmer wie auch den Arbeitgeber nichts.