Die Kosten für Pflegeheime werden immer teurer. Durchschnittlich müssen Pflegebedürftige monatlich im ersten Jahr 2.871,00 € an Zuzahlung leisten, im zweiten Jahr 2.620,00 €, im dritten Jahr 2.284,00 € und im vierten Jahr 1.865,00 €. Bei einem Aufenthalt von beispielsweise 4 Jahren im Pflegeheim belaufen sich die Gesamtkosten daher (durchschnittlich) auf 115.680,00 €.

Für die Betroffenen und vor allem auch deren Erben kann sich daher die – vermeidbare – Situation ergeben, dass in den letzten Jahren des Lebens ein großer Teil der hart erarbeiteten Ersparnisse in die Pflege fließen.

Ein rechtszeitiges Handeln im Hinblick auf eine Vermögensübertragung an die Nachfolgegeneration zu Lebzeiten kann hier ein sinnvolles Instrument sein, um dem entgegenzuwirken. Etwaige Kosten wie Rechtsberatungskosten und Notarkosten stehen hier in einem verschwindend geringen Verhältnis zum Nutzen, wenn der Pflegefall tatsächlich eintritt.

Wir beraten Sie gerne. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf, gerne unter der 07351/50960 oder per E-Mail: ed.hcarebib-ielznak@renhtneug.

Ihr Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Florian Günthner