Tesla darf weiterbauen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg hat am Donnerstag Abend (20.02.2020) die Klagen des Umweltverbandes Grüne Liga sowie des Vereins für Landschaftspflege und Artenschutz gegen die Rodung von 92 Hektar Kieferwald für den Bau des Tesla- Werks abgewiesen.  Der Stopp der Rodung über den eingereichten  Eilantrag wurde daher aufgehoben. Zuvor waren Vergleichsverhandlungen zwischen den Parteien gescheitert. Entscheidend für das Gericht war insbesondere, dass es sich nicht um einen Naturwald handelt, sondern um einen Wirtschaftswald. Die Erlaubnis zur Rodung sei auch ohne vorliegende Genehmigung für den Bau der Fabrik rechtmäßig gewesen. Bei einem vorläufigen Stopp der Rodung hätten sich die Arbeiten zumindest in den Herbst verzögert; Tesla plant, das ab Sommer 2021 die ersten Elektroautos vom Band rollen. Wir sind gespannt.