Inzwischen sind die ersten Entscheidungen der Oberlandesgerichte dazu ergangen, ob ein Teilnehmer eines Online-Casinos die Verluste zurückfordern kann. Die Tendenz ganz eindeutig: ja.

Mit Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags am 1. Juli 2021 wurden Glücksspiele bundesweit erstmals legalisiert.  Es ermöglicht den Betreibern von Online-Casinos, eine deutsche Lizenz zu erwerben, womit diese ihre Glücksspiele hierzulande ganz legal anbieten können. Bis zum 01. Juli 2021 war ein legales Anbieten in Deutschland, mit Ausnahme des Bundeslandes Schleswig-Holstein, nicht zulässig. Bis zu diesem Zeitpunkt kann den Teilnehmern ein Rückerstattungsanspruch zustehen.

Das Landgericht Gießen hat hier den Betreiber eines Online-Casinos mit Sitz in Malta zur Rückzahlung eines Verlustes in Höhe von 26.000,00 € verurteilt (Az 19 U 281/21). Das OLG Frankfurt hat diese Rechtsauffassung nun in einem Beschluss vom 05.05.2022 bestätigt. Zur Begründung wird ausgeführt, dass das Online-Casino gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen habe und der Vertrag daher nichtig sei. Zwar habe der Teilnehmer (Kläger) auch gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, allerdings könne nicht generell unterstellt werden, dass das Verbot des Online-Glückspiels generell bekannt war. Das Online-Casino müsse konkret nachweisen, dass der Teilnehmer Kenntnis von dem Verbot habe. Insbesondere könne das Online-Casino nicht verlangen, dass der Teilnehmer selbst prüft, ob das Spiel gesetzlich verboten ist oder nicht.

Auch das Landgericht München vertritt diese Rechtsauffassung und wurde durch das OLG München bestätigt. Das Landgericht Berlin sprach einem Teilnehmer ebenfalls mit  Urteil vom 01.02.2022 (Az 2 O 228/21) knapp 25.000,00 € Rückerstattung zu.

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