Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 24.09.2019 ( Az 10 U 11/19) die Volkswagen AG aufgrund vorsätzlicher sittenwidrigen Schädigung zu Schadensersatz verurteilt und ging hierbei davon aus, dass die erfolgte Täuschung auch bei einem Gebrauchtwagenkauf durchschlägt.

Insbesondere führte das OLG Stuttgart aus, dass es  „jeder Lebenswahrscheinlichkeit“ widerspreche, dass die VW-Führung in eine derart riskante Unternehmensstrategie, die zudem auch erhebliche Haftungsrisiken berge, nicht eingeweiht gewesen sei, so dass eine Wissenszurechnung erfolge, da VW der bestehenden sekundären Darlegungslast nicht hinreichend nachgekommen sei, sondern den Vortrag der Klägerseite einfach bestritten habe ohne konkret vorzutragen, wie eine derartige Abgasmanipulation ohne Kenntnis des Vorstandes erfolgt sein könne.