Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Volkswagen AG  wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet. Der Kläger hatte im Jahr 2014 einen VW Sharan gebraucht erworben, dessen Motor EA189 mit einer illegalen Abschalteinrichtung erworben. Nachdem der Kläger in der ersten Instanz noch unterlegen war, bejahte das OLG Koblenz gegen die Volkswagen AG, wobei diese das Fahrzeug nun gegen Zahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer an sich nehmen muss. Der Kläger erhält somit einen Preis, welcher weit über Marktwert liegt und welchen der Kläger im freien Handel niemals mehr erzielt hätte. Das Oberlandesgericht Koblenz bestätigt damit die eindeutige Tendenz in der Rechtssprechung, die Volkswagen AG zu Schadensersatz verurteilen.  Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Urteil des OLG Koblenz vom 12.06.2019, Az5 U 1318/18.