Das OLG Karlsruhe hat die Volkswagen AG mit Urteil vom 18.07.2019 (Az 17 U 160/18)  dem Grunde nach zu Schadensersatz verurteilt und festgestellt, dass der Kläger sämtliche Schäden zu ersetzten hat, die diesem durch den Kauf des Fahrzeugs mit der manipulierten Software entstanden sind.

Das Karlsruhe stellt hierbei fest, dass die Volkswagen mit dem Einsatz der illegalen Abschalteinrichtung in vorsätzlicher Art und Weise sittenwidrig geschädigt hat. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde aufgrund der Vielzahl der vergleichbaren Verfahren und der daher bestehenden grundsätzlichen Bedeutung zugelassen.

Dieses Urteil zeigt, was schon längst offensichtlich ist: die Ansprüche gegen die Volkswagen bei den betroffenen Fahrzeugen (VW, Skoda, Audi, Seat) sind begründet.

Noch sind die Ansprüche auch nicht verjährt. Eine Verjährung tritt erst mit Ablauf des Jahres 2019 ein, so dass Ansprüche weiterhin erfolgreich durchgesetzt werden können.

Auch diejenigen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen  haben, sollten nun dringend über eine Einzelklage nachdenken. Grund ist hier, dass das OLG Braunschweig die Ansprüche  zunächst aller Erwartung nach zurückweisen wird. Das OLG Braunschweig hat bereits mit Beschluss vom 03.07.2019 die Klägerseite darauf hingewiesen, dass der Hauptantrag auf Feststellung der grundsätzlichen Schadensersatzpflicht der Volkswagen AG bereits unzulässig sei. So oder so: der Bundesgerichtshof wird hierüber endgültig erst in einigen Jahren entscheiden. In einigen Jahren macht die Rückgabe der Fahrzeuge allerdings wirtschaftlich keinen Sinn mehr, so dass die lange Verfahrensdauer ausschließlich der Volkswagen AG dient und den Geschädigten schadet.

Eine Abmeldung aus der Musterfeststellungsklage ist allerdings nur noch bis zum 30.09.2019 möglich. Danach – dies ist der Tag der ersten mündlichen Verhandlung – ist man an die Feststellungen des OLG Braunschweig gebunden.

Sprechen Sie uns an; wir informieren Sie kostenlos über die vorhandenen Möglichkeiten. Es bleibt dabei: nur die Einzelklage ist zielführend und wirtschaftlich sinnvoll.