Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil von 06.11.2019, Az 12 U 37/19 und  13 U 12/19 den Käufern von manipulierten Fahrzeugen jeweils aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadensersatz zugesprochen.Mit dem Inverkehrbringen des Fahrzeuges habe das Unternehmen in sittenwidriger Weise konkludent darüber getäuscht, dass die Verwendung des Fahrzeugs im Straßenverkehr uneingeschränkt zulässig sei, tatsächlich sei aber die Betriebserlaubnis in Gefahr gewesen. Die Käufer können die Zahlung können des Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer gegen Übereignung des Fahrzeugs beanspruchen. Soweit die Kläger selbst die Zahlung einer Nutzungsentschädigung angegriffen haben, ist dem das OLG Karlsruhe nicht gefolgt. Allerdings wird die Nutzungsentschädigung immer weit unter dem tatsächlichen Wertverlust liegen, so dass der Schaden der Kläger auch kompensiert ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.