Die Landgerichte, insbesondere die Landgerichte Ravensburg, Ulm, Tübingen, Waldshut- Tiengen, Ellwangen und Stuttgart verurteilen die VW AG regelmäßig zu Schadensersatz aufgrund des  „Abgasskandals“.  Die hier übergeordneten  Oberlandesgericht Stuttgart und Karlsruhe bestätigen die Rechtssprechung regelmäßig.  Für alle betroffenen Kunden, die ein Fahrzeug der Marken Audi, Skoda, Seat oder VW mit dem Motor EA189 in Unkenntnis der illegalen Abschaltenrichtung gekauft haben, und in der Zwischenzeit ein Softwareupdate aufspielen lassen musste, können Ihren entstandenen Wertverlust noch bis zum 31.12.2019 ausgleichen. Auch wenn die Volkswagen AG die Einrede der Verjährung erhebt, zeigt die Rechtssprechung, dass diese in der Regel nicht greifen wird. So hat das Landgericht Stuttgart, das Landgericht Ellwangen und das Landgericht Ravensburg in einer Vielzahl von der Kanzlei Bartholomäus Günthner & Partner erwirkten Urteil die Verjährung auch bei erst im Jahr 2019 eingereichten Klage verneint und die Ansprüche unserer Mandanten bejaht. Eine Einzelklage kann aber dann nicht mehr erhoben wenn, wenn das betroffene Fahrzeug bereits bei der Musterfeststellungsklage vor dem OLG Braunschweig registriert ist. Hieran ist man seit dem Ablauf des 30.09.2019 gebunden und muss dieses Ergebnis abwarten.

Wir prüfen für Sie kostenlos, ob es sich in ihrem Einzelfall lohnt, die bestehenden Ansprüche gegen VW durchzusetzen.

Schreiben Sie uns an eine Email an ed.hcarebib-ielznak@renhtneug.f und teilen Sie uns folgende Daten mit:

  • Kaufdatum des Fahrzeugs
  • welches Fahrzeugmodell haben Sie?
  • Kaufpreis
  • Kilometerstand des Fahrzeugs bei Kauf (Gebraucht- oder Neuwagen)
  • Kilometerstand heute
  • haben Sie das Fahrzeug über einen Kredit finanziert? Wenn ja, bei welcher Bank
  • ihre PLZ/Wohnort
  • haben Sie eine Rechtsschutzversicherung und hatten Sie diese auch bereits beim Abschluss des Kaufvertrages?

Sie können und selbstverständlich auch gerne anrufen (07351/50960)  oder ihre Anfrage per Post an Bartholomäus Günthner & Partner, Bahnhofstr. 29, 88400 Biberach, zu Hd. Herrn Rechtsanwalt Florian Günthner übersenden, wobei wir letzteres aufgrund der nun knapp werdenden Zeit zum Ende des Jahres nicht empfehlen. Ein persönliches Erscheinen in unserer Kanzlei ist nicht erforderlich; sollten Sie in der Nähe wohnen, können wir aber selbstverständlich gerne auch einen persönlichen Besprechungstermin vereinbaren.