Zwei Abgeordnete hatte nach dem „Maut- Debakel“ Strafanzeige den Verkehrsminister Andreas Scheuer wegen des Verdachts der Untreue gestellt. Nach Angaben der Staatsanwalt Berlin ist bis dato allerdings noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, entgegen anderslautenden Medienberichten dauert die Prüfung aber noch an und ist noch nicht abgeschlossen.

Grundsätzlich kommt bei den öffentlich bekannten Abläufen allerdings der Tatbestand der Untreue  in Betracht, insbesondere aufgrund der wohl vorliegenden gravierenden Verstößen gegen das Vergaberecht.  Auch unterliegt der Verkehrsminister selbstverständlich einer Vermögensbetreuungspflicht.  Scheitern wird es voraussichtlich an dem (bedingten) Vorsatz, nachdem der Verkehrsminister die Wahrscheinlichkeit einer negativen EuGH – Entscheidung als faktisch nicht vorhanden einstufte, nachdem der  Generalanwalt die PKW- Maut selbst nicht als europarechtswidrig einstufte und der EuGH in der Regel dieser Einschätzung folgt und nicht – wie hier – gegenteilig entscheidet. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahren würden wir allerdings für geboten halten. Dies hätte nicht zwingend eine Anklagerhebung zur Folge, aber die Bejahung eines Anfangsverdachts, welcher für die Einleitung des Ermittlungsverfahren erforderlich, aber auch ausreichend ist, sehen wir als gegeben an. Wir gehen allerdings davon aus, dass es dazu nicht kommen wird, wobei wir uns in diesem Fall gerne eines besseren belehren lassen würden.