Zum 01.01.2024 hat sich die Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung der Kindesunterhaltsansprüche wieder geändert. Die Bedarfssätze zum Kindesunterhalt wurden nach oben angepasst. Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Rechtskraft, stellt aber eine allgemein anerkannte Richtlinie dar. Sofern Beratungsbedarf besteht, stehen uns unsere Rechtsanwältinnen Frau Friederike Perschke und Lucia Halder gerne zur Verfügung.
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier: