Seit heute- 19.10.2017 – sieht der Bußgeldkatalog für einzelne Delikte im Straßenverkehr höhere Bußgelder vor. So wird die Handynutzung im Auto ab heute mit 100 € anstatt von 60 € bestraft;  bei Gefährdung  wird ein Bußgeld bis 200 € fällig sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Die Handynutzung auf dem Fahrrad kostet ab sofort 55 €.

Wer keine Rettungsgasse bildet, wird nun mit 200 € anstelle von 20 € zur Kasse gebeten. Bei Gefährdung kann sich der Betrag auf 280 € erhöhen, bei einer Sachbeschädigung auf 320,00 €,   jeweils verbunden mit einem  einmonatigen Fahrverbot.

Wer Rettungsfahrzeugen nicht sofort Platz macht, muss ab sofort ebenfalls mit einer Strafe rechnen.  Bei 240 € geht das Bußgeld los und hat in jedem Fall ein einmonatiges  Fahrverbot zur Folge.

Neu ist auch  ein Verhüllungsverbot am Steuer. Es droht ein Bußgeld von 60 € , wer  beim Autofahren sein Gesicht bedeckt. Dies betrifft  Masken, Hauben und auch Kopfbedeckungen wie Burka und Nikab.