Der neue Bußgeldkatalog ist aller Voraussicht nach aufgrund eines Formfehlers verfassungswidrig. Das Land Baden – Württemberg hat die Anwendung des neuen verschärften Bußgeldkatalogs bereits vorläufig außer Kraft  gesetzt. Die StVO- Novelle verletzt das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 S 3 GG.  Bei Erlass der Verordnung wurde wohl nur unzureichend angegeben, auf welcher Rechtsgrundlage der Verordnungsgeber gehandelt hat. Einen solchen Verstoß nimmt das Bundesverfassungsgericht regelmäßig zum Anlass, von der Verfassungswidrigkeit auszugehen. Gegen erhaltene Bußgeldbescheide sollte daher in jedem Fall Einspruch eingelegt werden, nachdem für die Bußgeldbescheide keine Rechtsgrundlage bestehen dürfte. Die Frage wird sein, ob Herr Andreas Scheuer diesen Formfehler zum Anlass nehmen wird, den neuen Bußgeldkatalog wieder etwas zu entschärfen, wie er dies bereits kurz nach in- Kraft- treten verkündet hatte. Es bleibt aber dabei: was Andreas Scheuer anpackt, wird nicht unbedingt zu Gold. So teuer wie das Maut- Desaster würde eine verfassungswidrige StVO- Novelle allerdings nicht werden.