Am 28.4.2020 tritt ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft. Insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen werden dann härter bestraft.  Die im Alltag wohl wichtigste Änderung:

  • Bei einer Überschreitung ab 16 km/h innerorts kostet das Bußgeld 70 € anstelle bis dato 35 €.
  • Bei einer Überschreitung ab 21 km/h innerorts gibt es neben dem Punkt in Flensburg bereits für einen Monat ein Fahrverbot.
  • Bei einer Überschreitung ab 26 km/h innerorts  sind es neben 100 € Bußgeld und einem Punkt bereits ein Monat Fahrverbot
  • Bei einer Überschreitung ab 26 km/h außerorts gibt es neben 80 € und einem Punkt nun auch ein Monat Fahrverbot

Es gibt viele weitere Änderungen, wobei wir besonders die oben genannten Änderungen für sehr relevant halten. Man muss kein Raser sein, um innerhalb einer Ortschaft die Geschwindigkeitsbegrenzung um 21 km zu überschreiten; das hat es schnell, z.B. bei einer 30km- Zone, welche beispielsweise ab 22 Uhr gilt und der Fahrer die Uhrzeit einfach nicht auf dem Schirm hatte. Wir empfehlen daher: runter vom Gas :-). Wenn das nicht funktioniert hat, beraten und vertreten wir Sie gerne.