Ab dem 09. November 2021 ist nun der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Das Motto lautet: Höhere Strafen, mehr Sicherheit.

Am relevantesten werden die neuen Strafen für zu schnelles Fahren sein. Diese gestalten sich nun ab sofort wie folgt:

Innerorts:
bis 10 km/h zu schnell: 30 statt 15 Euro
11 bis 15 km/h zu schnell: 50 statt 25 Euro
16 bis 20 km/h zu schnell: 70 statt 35 Euro
21 bis 25 km/h zu schnell: 115 statt 80 Euro
26 bis 30 km/h zu schnell: 180 statt 100 Euro
31 bis 40 km/h zu schnell: 260 statt 160 Euro
41 bis 50 km/h zu schnell: 400 statt 200 Euro
51 bis 60 km/h zu schnell: 560 statt 280 Euro
61 bis 70 km/h zu schnell: 700 statt 480 Euro
über 70 km/h zu schnell: 800 statt 680 Euro

Außerorts:
bis 10 km/h zu schnell: 20 statt 10 Euro
11 bis 15 km/h zu schnell: 40 statt 20 Euro
16 bis 20 km/h zu schnell: 60 statt 30 Euro
21 bis 25 km/h zu schnell: 100 statt 70 Euro
26 bis 30 km/h zu schnell: 150 statt 80 Euro
31 bis 40 km/h zu schnell: 200 statt 120 Euro
41 bis 50 km/h zu schnell: 320 statt 160 Euro
51 bis 60 km/h zu schnell: 480 statt 240 Euro
61 bis 70 km/h zu schnell: 600 statt 440 Euro
über 70 km/h zu schnell: 700 statt 600 Euro

Die Punkte- und Fahrverbotsregeln sind allerdings im Wesentlichen unverändert geblieben. Punkte gibt es innerorts ab 21 km/h zu schnell und ein Fahrverbot ab 31 km/h. Außerorts drohen Punkte ab 21 km/h und ein Fahrverbot ab 41 km/h zu schnell,  es sei denn, es wurde  innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt.

Andere Tatbestände sind hinzugekommen wie zum Beispiel das sogenannte „Auto- Posing“. Die BakTV-Novelle sieht für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren Bußgelder bis zu 100 Euro vor.

Fahren Sie vorsichtig! Sollte doch einmal ein Gesetzesverstoß zur Buche stehen, stehen wir Ihnen mit anwaltlichem Rat und Tat zur Verfügung.