Zum 01.01.2022 hat  sich die Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung der Kindesunterhaltsansprüche geändert.
Die Bedarfssätze zum Kindesunterhalt wurden nach oben angepasst. Auch gibt es nun anstelle von bisher 11 Einkommensstufen nun 15, wobei die letzte Gehaltsstufe bei 11.000,00 € endet (bisher 5.500,00 €).
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle können Sie unter folgendem Link abrufen: