Zum 01.01.2017 findet erneut eine Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle statt. Diese beinhaltet zum einen eine Anhebung des Mindestunterhalts für minderjährige oder privilegierte volljährige Kinder. Zusätzlich ist auch eine Erhöhung des Kindergeldes geplant, das der unterhaltspflichtige Elternteil von der Unterhaltszahlung (anteilig) abziehen darf. Die endgültige Entscheidung über die Erhöhung des Kindergeldes wird jedoch erst Mitte Dezember 2016 getroffen. Änderungen sind nicht geplant. Sobald die Höhe des Kindergeldes für 2017 feststeht, werden auch die aktualisierten Zahlbetragstabellen veröffentlicht.

Der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen wird nicht angehoben. In der Regel werden die Unterhaltspflichtigen ab dem kommenden Jahr mehr für ihre von ihnen getrennt lebenden Kinder bezahlen müssen.