Zum 01.01.2020 erhöhen sich nach der Düsseldorfer Tabelle der Kinderunterhalt, wobei sich auch der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen erhöht, so dass nicht in jedem Fall mehr Unterhalt zu zahlen ist.

Der Mindestunterhalt in der Altersstufe 1 (bis Vollendung sechstes Lebensjahr )  beträgt dann 369 statt bisher 354 Euro, in der 2. Altersstufe  (bis Vollendung zwölftes Lebensjahr) 424 statt bisher 406 Euro und in der 3. Altersstufe (bis Volljährigkeit)  479 statt bisher 476 Euro monatlich.

Es ändert sich aber auch der Selbstbehalt für  nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen s von 880 auf 960 Euro, der von Erwerbstätigen von 1080 auf 1160 Euro.

Die neue Düsseldorfer Tabelle, die zwar keine Gesetzeskraft hat, an der sich aber die Gerichte bei der Festsetzung des Unterhalts orientieren, finden Sie unter folgendem Link:

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/Duesseldorfer-Tabelle-2020.pdf