Die Richter der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Neubrandenburg hatten in einem Beschluss der Kammer in dem Mordprozess um einen früheren SS- Sanitäter die Rechtsauffassung eines Anwalt der Nebenklage als „narzisstisch dominierte Dummheit“ bezeichnet.  Der Anwalt stellte hierauf Strafanzeige, strafbar sei dies aber nicht gewesen, so die Richter des Landgerichts Neubrandenburg, die eine Entscheidung des Amtgesrichts Stralsund damit bestätigten. Das Gericht führte aus, dass es aufgrund der Gesamtumstände in dem hitzig geführten Prozess bereits fraglich sei, ob die Äußerung überhaupt als Kundgabe der Mißachtung aufzufassen sei.  Jedenfalls sei die Formulierung aber gerechtgertigt gewesen, nachdem in der aufgeheizten Stimmung des Prozesses, die Richter nicht alles aushalten müssten, sondern auch in dieser Weise antworten dürften, nachdem diesen von dem Anwalt der Nebenklage zuvor unter anderem Rechtsbeugung vorgeworfen worden sein.

Ob diese Entscheidung richtig ist oder nicht: die maßlose Selbstüberschätzung von Menschen, die dazu führen kann, dass schlichtweg nur das eigene Ego gesehen wird, andere Menschen nicht interessieren, rücksichtslos und kalt gehandelt wird und es nur um sich selbst geht, führt am Ende dazu, dass es keine Gewinner geben kann. Im streitgegenständlichen Fall wurde der ursprüngliche Prozess zur Nebensache, nachdem offensichtlich zu viele Narzissten beteiligt waren. Aber den Narzissten an sich wird es nicht stören, nachdem mangelndes Einfühlungsvermögen zu einem Narzissten dazugehört.