„Gesetzlicher Erbfolge“, „Testament“, „Erbvertrag“„Pflichtteil“ , „Enterbung“, „Vorerbe“, „Nacherbe“, „Schlusserbe“ „Vermächtnis“ oder „Auflage“ – alles juristische Begriffe, die regelmäßig ohne rechtliche Beratung missverstanden werden.  In jedem fünfte Erbfall in Deutschland kommt es zum Streit. Häufig ist eine fehlende Nachlassregelung, z.B. über ein Testament, der Grund dafür. Die unterlassene Beratung vor einem Erbfall führt somit häufig zu Streitigkeiten unter den Erben, aber ggf. auch zu finanziellen Nachteilen für die Erben, was beides mit Sicherheit nicht im Sinne des Erblassers war. Die Problematiken sind vielfältig, die Gestaltungsmöglichkeiten sind es aber auch. Lassen Sie sich beraten. Wir versprechen Ihnen, es lohnt sich!.