Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) reicht in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG ein. Betroffene Verbraucher können sich im Klageregister kostenlos registrieren, sobald dieses eröffnet wird, was erst nach Klageerhebung der Fall sein wird.  Für die Verbraucher bedeutet dies aber nur, dass die Verjährung ihrer Ansprüche gehemmt wird. Nach Abschluss des Musterverfahrens müssen die Verbraucher, sofern das Musterverfahren Erfolg hatte, ihre Ansprüche jeweils individuell geltend machen. Der vzbv führt hier auf seiner Internseite www.musterfeststellungsklage.de folgendes aus:

Die Musterfeststellungsklage ist als Feststellungsklage ausgestaltet worden, nicht als Leistungsklage. In diesem Verfahren geht es nicht um die einzelnen Leistungen, sondern um deren allgemeine Voraussetzungen, also ob ein Unternehmen beispielsweise unrechtmäßig gehandelt hat.

In dem Verfahren gegen VW wird das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig in seinem Urteil nicht die Auszahlung des jeweiligen Schadensersatzes an die Betroffenen anordnen. Dies müsste dann in einem zweiten Schritt erfolgen.

Verbraucher müssten – nach einem für sie positiven Feststellungsurteil – eine eigene Klage anstrengen, in der sie die konkrete Höhe des Schadensersatzes einfordern. Dabei ist das dann zuständige Gericht an die grundsätzlichen Feststellungen des OLG Braunschweig oder gegebenenfalls des Bundesgerichtshofs gebunden.

Der vzbv geht davon aus, dass ein Unternehmen, das in einer Musterfeststellungsklage antragsgemäß verurteilt worden ist, mit Rücksicht auf sein öffentliches Ansehen Bereitschaft signalisieren könnte, die Schäden ohne zweite Klage zu ersetzen.

Der vzbv rechnet mit einer Entscheidung des OLG Braunschweig im Jahr 2020; eine dann noch zuwartende Entscheidung des Bundesgerichtshofes wird das Verfahren noch erheblich verlängern.

Unsere Meinung:

Bevor die Verbraucher nichts unternehmen: in jedem Fall registrieren, da die Registrierung kostenlos ist. Die Erfolgsaussichten sind ungewiss, nachdem die Musterfeststellungsklage mit dem VW Abgasskandal ihre Premiere feiert.

Effektiver und zielführender sehen wir aber immer noch die Einzelklage; insbesondere können hier Ansprüche unsere Mandanten in einem wesentlichen kürzeren Zeitfenster abgeschlossen werden. Wir gehen derzeit davon aus, dass wir eine Vielzahl unserer Verfahren, in welchen erst im Sommer 2018 Klage erhoben worden ist, noch in diesem Jahr abschließen werden.