Seit dem 27.04.2020 herrscht nahezu überall in Deutschland in Einkaufsläden und im öffentlichen Nahverkehr Mundschutzpflicht. Wir haben uns dem angeschlossen und bitten ab sofort bis auf weiteres alle Mandanten und Besucher bei uns in den Kanzleiräumen in irgendeiner Form einen Mundschutz zu tragen. Sollten Sie bei uns vor der Tür ohne einen entsprechenden Mundschutz stehen: keine Sorge, wir haben für Sie eine Einwegmaske, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.