Das Bundeskabinett hat am 09.10.2019 beschlossen, dass die teilweise abgeschaffte Meisterpflicht für 12 Handwerksberufe wieder eingeführt werden soll. Ziel ist es, die Qualität und die Qualifikation nachhaltig und langfristig zu stärken. Für die bereits bestehende Betriebe soll allerdings Bestandsschutz gelten.

Für folgende Handwerke soll die Meisterpflicht (wieder) gelten:

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Raumausstatter, Glasveredler, Orgel- und Harmoniumbauer und Schilder- und Lichtreklamehersteller.

Zugelassen werden dann in diesen Bereichen nur noch Betriebe sein, dessen Betriebsleiter in die Handwerksrolle eingetragen wird.

In die Handwerksrolle wird eingetragen, wer in dem von ihm zu betreibenden oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat, § 7 HwO.