Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 22.04.2020 ( Az 84 O 76/19) die „Nirgendwo Günstiger Garantie“ des Onlineportals „Check24“  als wettbewerbsrechtlich irreführend eingeordnet und untersagt. Bereits im Jahr 2018 erging ein entsprechendes Urteil; Check 24 hatte in der Folge nachgebessert, aber nicht zur Zufriedenheit der Kölner Richter.,

Geklagt gegen diese Werbung hatte die HUK Coburg als Autoversicherer, die nicht mit Check 24 zusammenarbeitet und dort nicht gelistet ist. Es sei schlichtweg falsch, dass es keine günstigere Angebote als bei Check24 gebe, so die HUK Coburg in ihrer Argumentation. Dem folgte auch das Landgericht Köln, der die Werbung wörtlich nahm, aber zu dem Ergbenis kam, dass lediglich in 80 % der Fälle bei Check24 günstigere Tarife angeboten werden. Auch die Einblendung, dass der Kunde eine Entschädigung erhalten, wenn er woanders einen günstigeren Tarif erhalten, helfe nicht über die irreführenden Werbeaussage hinweg.

Check24 musste in diesem Urteil, welches noch nicht rechtskräftig ist und mit der Berufung angegriffen werden, weitere Niederlagen hinnehmen. Das Landgericht Köln bewertete auch das Tarifnotensystem von Check24 für den Vergleich der einzelnen Versicherer  als unzulässig, da hier subjektive Kriterien maßgeblich seien, die aber für den Kunden nicht ersichtlich seien. Auch untersagte das Landgericht Köln den Hinweis auf der Seite von Check24 bei Kunden, die die HUK als derzeitigen Versicherer angegeben, dass die HUK eine schlechte Schadensregulierung habe. Dies sei – was ebenfalls nachvollziehbar ist -herabsetzend, da dies einseitig und nicht fundiert sein.

Check24 und HUK: eine lange Prozessgeschichte; seit Jahren streiten sich die Parteien um die „Nirgendwo Günstiger Garantie“, um die Frage, ob die HUK ohne Einverständnis bei Check 24 gelistet werden darf (nein) oder auch um die Verwendung von Markenlogos. Fortsetzung folgt, garantiert.