Das Landgericht Weiden hat in einem von der Kanzlei Bartholomäus Günthner & Partner geführten Verfahren in der mündlichen Verhandlung vom 26.07.2019 die Verurteilung der Volkswagen AG Schadensersatz angekündigt.

Die von Herrn Rechtsanwalt Florian Günthner, Partner der Kanzlei Bartholomäus Günthner & Partner, vertretene Klägerin aus Weiden in der Oberpfalz wird für Ihren Audi A 3 aus dem  Jahre 2011 noch 20.000,00 € bei der Rückgabe erhalten- eine Summe, welche – und dies ist unstreitig – weit über dem Marktwert. Unsere Mandantin erhält für Ihren EUR 5- Diesel mit dem Motor EA 189 mindestens das doppelte, was auf dem freien Markt noch zu erzielen gewesen wäre, eher noch mehr.

Auch dieses Verfahren zeigt, was schon längst offensichtlich ist: die Ansprüche gegen die Volkswagen bei den betroffenen Fahrzeugen (VW, Skoda, Audi, Seat) sind begründet.

Noch sind die Ansprüche auch nicht verjährt. Eine Verjährung tritt erst mit Ablauf des Jahres 2019 ein, so dass Ansprüche weiterhin erfolgreich durchgesetzt werden können.

Auch diejenigen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen  haben, sollten nun dringend über eine Einzelklage nachdenken. Grund ist hier, dass das OLG Braunschweig die Ansprüche  zunächst aller Erwartung nach zurückweisen wird. Das OLG Braunschweig hat bereits mit Beschluss vom 03.07.2019 die Klägerseite darauf hingewiesen, dass der Hauptantrag auf Feststellung der grundsätzlichen Schadensersatzpflicht der Volkswagen AG bereits unzulässig sei. So oder so: der Bundesgerichtshof wird hierüber endgültig erst in einigen Jahren entscheiden. In einigen Jahren macht die Rückgabe der Fahrzeuge allerdings wirtschaftlich keinen Sinn mehr, so dass die lange Verfahrensdauer ausschließlich der Volkswagen AG dient und den Geschädigten schadet.

Eine Abmeldung aus der Musterfeststellungsklage ist allerdings nur noch bis zum 30.09.2019 möglich. Danach – dies ist der Tag der ersten mündlichen Verhandlung – ist man an die Feststellungen des OLG Braunschweig gebunden.

Wir prüfen für Sie kostenlos, ob es sich in ihrem Einzelfall lohnt, die bestehenden Ansprüche gegen VW durchzusetzen.

Schreiben Sie uns an eine Email an ed.hcarebib-ielznak@renhtneug.f und teilen Sie uns folgende Daten mit:

  • Kaufdatum des Fahrzeugs
  • welches Fahrzeugmodell haben Sie?
  • Kaufpreis
  • Kilometerstand des Fahrzeugs bei Kauf (Gebraucht- oder Neuwagen)
  • Kilometerstand heute
  • haben Sie das Fahrzeug über einen Kredit finanziert? Wenn ja, bei welcher Bank?
  • ihre PLZ/Wohnort
  • haben Sie eine Rechtsschutzversicherung und hatten Sie diese auch bereits beim Abschluss des Kaufvertrages?
  • sind Sie bei der Musterfeststellungsklage registriert?

Sie können und selbstverständlich auch gerne anrufen (07351/50960)  oder ihre Anfrage per Post an Bartholomäus Günthner & Partner, Bahnhofstr. 29, 88400 Biberach, zu Hd. Herrn Rechtsanwalt Florian Günthner übersenden.

Wir melden uns so dann kurzfristig bei Ihnen, ob wir für Sie einen (erheblichen) wirtschaftlichen Vorteil erzielen können und geben unsere Empfehlung für das weitere Vorgehen ab.